Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen haben nach dem sog. Hamburger Modell die pauschale Beihilfegewährung eingeführt. Damit stehen in diesen Ländern insbesondere bei der Neuverbeamtung mehrere Absicherungswege mit jeweils individuellen Vor- als auch Nachteilen zur Verfügung. Deshalb gilt es in dieser Entscheidungsphase, sich gut zu informieren.
Neben dem notwendigen vielfältigen Angeb...
„Die Möglichkeit zur Abwahl!“ - die Konsequenzen der Einführung einer pauschalen Beihilfe in Brandenburg
Am Nachmittag des 13. November 2019 veranstaltete der dbb brandenburg für seine Mitglieder in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) eine zweistündige Informationsveranstaltung zu dem Thema „Einführung einer Pauschalen Beihilfe in Brandenburg“.
Die Ergebnisse der Veranstaltung und weitere Informationen können Sie auf den
Am Nachmittag des 23. Oktober 2018 tagte der Dienstrechtsausschuss des dbb brandenburg in der Geschäftsstelle in Potsdam. Im Mittelpunkt stand die Beratung über den aktuellen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Einführung einer pauschalen Beihilfe.
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Abweichend von der Spruchpraxis vieler (Ober-)Verwaltungsgerichte ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes in Münster die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften ("Praxisgebühr") in ihrer Fassung vom 30.01.2004 als mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und somit als rechtlich unwirksam bewertet.
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