Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen haben nach dem sog. Hamburger Modell die pauschale Beihilfegewährung eingeführt. Damit stehen in diesen Ländern insbesondere bei der Neuverbeamtung mehrere Absicherungswege mit jeweils individuellen Vor- als auch Nachteilen zur Verfügung. Deshalb gilt es in dieser Entscheidungsphase, sich gut zu informieren.

Neben dem notwendigen vielfältigen Angebot von Krankenkassen und Versicherungen hat der PKV-Verband einen Link mit einem kurzen Vergleich zwischen der neuen pauschalen Beihilfe und der bislang üblichen Absicherung aus Beihilfe und privater Krankenversicherung erarbeitet: https://www.pkv.de/presse/meldungen/synopse-beihilfe/vergleich-klassische-gegen-pauschale-beihilfe.pdf

Bei Fragen hierzu können Sie sich auch gern an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorstand