Anträge und Muster | Rechtsschutz

Rechtsschutz

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung vom 01.07.2014 (Rechtsschutzordnung der DVG-BB 2014 (pdf)) und der dbb Rahmenrechtsschutzordnung vom 09.01.2018 (dbb-Rahmenrechtsschutzordnung 2018 (PDF) ) bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Beratungsrechtsschutz bedeutet, das Dienstleistungszentrum Ost erteilt Ihnen mündliche oder schriftlich Auskünfte.

Hier finden Sie die Termine zur Rechtsberatung für Mitglieder der DVG-BB. Die Beratung bezieht sich auf Fragen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit – öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Tarifrecht, Arbeitsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht:

Termine:

Die aktuellen Termine finden Sie hier.

in der Geschäftsstelle des dbb brandenburg
Weinbergstraße 36, 14469 Potsdam

Eine vorherige Anmeldung zum jeweiligen Termin und Beantragung des Beratungsrechtsschutzes über die DVG-BB ist erforderlich.

Im Verfahrensrechtsschutz vertritt das dbb Dienstleistungszentrum Ost Sie rechtlich in einem gerichtlichen Verfahren.

Wie weit geht der Rechtsschutz?

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte oder als Vertrauensperson für Schwerbehinderte.

Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.

In Disziplinar- und Strafverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren wird Rechtsschutz gewährt, es sei denn, dass es sich um ein vorsätzlich begangenes Delikt handelt.

Rechtsschutz wird jetzt auch bei Feststellung des Pflegegrades gewährt:

  • Wichtigste Ergänzung in der dbb Rahmenrechtsschutzverodnung vom 18.01.2018 für unsere Mitglieder: Rechtsschutz wird jetzt auch bei Feststellung des Pflegegrades gewährt (§ 4 Abs. 2).
  • Damit bleibt eine Mitgliedschaft auch für Pensionäre und Rentner interessant.
  • Bei Rechtsstreitigkeiten, die bei fehlerhafter Einstufung des Pflegegrades entstehen können, ist folgendes Verfahren zu beachten:
    • Für die in der PKV – Privaten Krankenversicherungen und deren angehängten Pflegekassen versicherten Beamten, ist der Medizinische Dienst der Privaten Krankenkassen MEDICPROOF GmbH, Gustav-Heinemann-Ufer 74 a , 50968 Köln, zuständig.
      Das von dort ausgestellte Gutachten ist Grundlage für die Gewährung der Beihilfe für den Pflegebedürftigen.
      Sollte dieses Gutachten als fehlerhaft erachtet werden, ist nicht die Beihilfestelle Ansprechpartner sondern MEDIPROOF GmbH.
      Dieses Gutachten hat nicht den Charakter eines Verwaltungsaktes mit Widerspruchsverfahren. Alle Leistungen, die als Rechtsgrundlage das SGB haben, müssen im Sozialgerichtsverfahren beklagt werden. Vorher ist es aber möglich, ein 2. Gutachten zu verlangen.

Die DBB Seniorenvertretung hat sich diesbezüglich mit dem Verband der PKV – Pflege in Verbindung gesetzt. In der Praxis konnten bisher alle strittigen Einstufungsgutachten über das 2. Gutachten geklärt werden.

Sollte es nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, ist das örtlich zuständige Sozialgericht anzurufen. Hierbei gewährt der DBB seit 1.1.2018 Rechtsschutz.

  • Für die über die GKV Versicherten ist der MDK –Medizinische Dienst der Krankenkassen- zuständig. Der Rechtsweg ist analog zur den PKV versicherten, weil es Leistungen nach dem SGB –Sozialgesetzbuch- sind.

Wann wird Rechtsschutz gewährt?

Über den Antrag auf Rechtsschutz entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Der Verfahrensrechtsschutz wird für jede Instanz gesondert bewilligt.

Honorarvereinbarungen mit externen Anwälten können nur mit vorheriger Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes getroffen werden.

Verfahrensrechtsschutz wird nur dann gewährt, wenn der konkrete Rechtsschutzfall erst nach Erwerb der Mitgliedschaft entstanden und nach der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb zulässig ist. Maßgeblich für die Gewährung des berufsbezogenen Verfahrensrechtsschutzes ist eine hinreiche Aussicht auf Erfolg des Rechtsschutzfalles. Nach einer juristischen Einschätzung muss also tendenziell davon ausgegangen werden können, dass der Rechtsschutz erfolgreich geführt, also die Klage gewonnen werden kann.

Die DVG-BB behält sich daher vor, Rechtsschutzfälle abzulehnen, die den gewerkschaftspolitischen Bestrebungen zuwider laufen.

Der Rechtsschutz ist subsidiär. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Rechtsschutzrisiko bereits anderweitig privat abgesichert haben oder wenn Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber ausnahmsweise im Rahmen der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht Rechtsschutz gewährt, kann im Ausnahmefall darauf verweisen werden, diesen vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Rechtsschutz wird für Verfahren nach deutschem Recht und vor deutschen Gerichten gewährt.

Wohin sende ich den Antrag auf Rechtsschutz und welche Unterlagen muss ich dem Rechtsschutzantrag beigefügen?

Bitte senden Sie den ausgefüllten Rechtsschutzantrag (pdf) und die notwendigen Unterlagen als PDF-Datei per Mail an vorstand@dvg-bb.de.

Bitte beachten Sie die Checkliste (pdf).

Welche Fristen muss ich beachten?

Wichtig ist, dass bei laufenden Fristen der Rechtsschutzantrag so frühzeitig und inhaltlich vollständig gestellt werden muss, dass die Prüfung der Rechtsschutzgewährung, die Weitergabe an das dbb Dienstleistungszentrum Ost sowie der dortige Eintritt in das Verfahren innerhalb der laufenden Frist geordnet erfolgen kann.