Schluß mit der Salami-Taktik: Praxisgebühr für Beamtinnen und Beamte rechtswidrig

Abweichend von der Spruchpraxis vieler (Ober-)Verwaltungsgerichte ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes in Münster die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften ("Praxisgebühr") in ihrer Fassung vom 30.01.2004 als mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und somit als rechtlich unwirksam bewertet. (mehr …)...