Darf der Arbeitgeber auf dienstliche E-Mails zugreifen?

Quelle: flickr: BiscarotteDas Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden: Ja, ein Arbeitgeber kann ausnahmweise auch dann auf dienstliche E-Mails zugreifen, wenn elektronische Post in einem Unternehmen grundsätzlich auch privat genutzt werden darf. Der dem Urteil vom 16. Februar 2011 (Az. 4 Sa 2132/10) zugrunde liegende Fall wird auf heise online beschrieben.

Schluß mit der Salami-Taktik: Praxisgebühr für Beamtinnen und Beamte rechtswidrig

Abweichend von der Spruchpraxis vieler (Ober-)Verwaltungsgerichte ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes in Münster die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften ("Praxisgebühr") in ihrer Fassung vom 30.01.2004 als mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und somit als rechtlich unwirksam bewertet. (mehr …)...

Steuererklärung? Werbung in eigener Sache ist absetzbar!

Die Aufwendungen für Werbegeschenke, die Kandidaten für ihre Wahl in den Personalrat einer Behörde entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Dieses — mittlerweile rechtskräftige — Urteil des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg vom 28. März 2007 (Aktenzeichen 7 K 9184/06 B) sei allen Engagierten ans Herz gelegt, die gerade über ihrer Steuererklärung brüten. (mehr …)