Darf der Arbeitgeber auf dienstliche E-Mails zugreifen?

Quelle: flickr: BiscarotteDas Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden: Ja, ein Arbeitgeber kann ausnahmweise auch dann auf dienstliche E-Mails zugreifen, wenn elektronische Post in einem Unternehmen grundsätzlich auch privat genutzt werden darf. Der dem Urteil vom 16. Februar 2011 (Az. 4 Sa 2132/10) zugrunde liegende Fall wird auf heise online beschrieben.