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Quelle: flickr: Biscarotte

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden: Ja, ein Arbeitgeber kann ausnahmweise auch dann auf dienstliche E-Mails zugreifen, wenn elektronische Post in einem Unternehmen grundsätzlich auch privat genutzt werden darf.

Der dem Urteil vom 16. Februar 2011 (Az. 4 Sa 2132/10) zugrunde liegende Fall wird auf heise online beschrieben.