Steuererklärung? Werbung in eigener Sache ist absetzbar!
Die Aufwendungen für Werbegeschenke, die Kandidaten für ihre Wahl in den Personalrat einer Behörde entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Dieses — mittlerweile rechtskräftige — Urteil des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg vom 28. März 2007 (Aktenzeichen 7 K 9184/06 B) sei allen Engagierten ans Herz gelegt, die gerade über ihrer Steuererklärung brüten.
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