Alimentation kinderreicher Beamter: dbb empfiehlt Widerspruch bis 31.12.

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat die Frage aufgeworfen, ob die Alimentation kinderreicher Beamter (drei oder mehr Kinder) rechtens ist. „Wir empfehlen daher den Betroffenen, vorsorglich noch im laufenden Jahr einen Antrag auf Besoldungserhöhung zu stellen und Widerspruch gegen die Höhe der Familienzuschläge einzulegen“, sagte dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer am 12. Dezember 2017. Das OVG NR

18.981 Widerspruchsverfahren zur Besoldung

18.981 Widerspruchsverfahren zur Besoldung
In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/7688) vom 23.11.2017 auf die Kleine Anfrage Nr. 3082 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Sven Petke (CDU-Fraktion) geht es um die Widerspruchsverfahren zur Besoldung. Die Fragesteller bemerken hierzu: Infolge des umstrittenen Verfahrens der Landesregierung zur Lösung der Problematik der nicht amtsangemessenen Besoldung in den Jahren 2004 bis 2014, in dem nur denjenigen Beamten und Beamtinnen