Ab dem 1. Januar 2021 ist eine Zulage zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität geplant. Diese beläuft sich auf 150 € pro Monat. Gewährt werden soll die Zulage Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13. Gleichzeitig soll durch die Verknüpfung der besoldungsrechtlichen Zulage mit dem Zuschuss für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg ein wesentlicher Schritt hin zur klimafreundlichen Hauptstadt gemacht werden.

Die Hauptstadtzulage soll neben den Beamtinnen und Beamten des mittelbaren und unmittelbaren Landesdienstes und den Anwärterinnen und Anwärtern auch den Tarifbeschäftigten und Auszubildenden des unmittelbaren Landesdienstes, den nachgeordneten Betrieben (§ 26 Landeshaushaltsordnung) und Kita-Eigenbetrieben gewährt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt ausschließlich die besoldungsrechtliche Rechtsgrundlage für die Zulagengewährung an die Beamtinnen und Beamten. Die Tarifbeschäftigten der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung sollen entsprechend den besoldungsrechtlichen Maßstäben die Zulage ebenso erhalten. Hierfür wird parallel die notwendige außertarifliche Regelung erarbeitet, der die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) noch zustimmen muss. Die jährlichen Kosten betragen voraussichtlich rund 250,1 Mio. €.