Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2020 praktikablen Lösungen für die Corona-Krise geschaffen: So wird das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) um den §129 ergänzt, sodass Sitzungen und Beschlussfassungen bis Ende des Jahres auch per Video- und Telefonkonferenz durchgeführt werden können. Entsprechendes gilt für die Einigungsstellen. Ebenfalls bis Ende des Jahres können Betriebsversammlungen audiovisuell durchgeführt werden. Damit wird die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten und weiteren betrieblichen Mitbestim­mungs­gremien sichergestellt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Details entnehmen Sie der dbb-Information „Nr. 7/2020 Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz aufgrund der Corona Pandemie“ (PDF) vom 30. April 2020.