Bereits vor Beginn der Verhandlungen zur Einkommensrunde von Bund und Kommunen hatte der dbb-Verhandlungsführer Willi Russ die Arbeitgeber nachdrücklich aufgefordert, schon in der ersten Verhandlungsrunde ein konkretes Angebot vorzulegen – doch von den Arbeitgebern kam gestern NICHTS! Stattdessen kritisierten die Verhandlungsführer von Bund (Dr. Thomas de Maizière) und der VKA (Dr. Thomas Böhle) die Forderungen der Arbeitnehmerseite (PDF) als maßlos.
Wir müssen unseren Ansprüchen also Nachdruck verleihen und bereits in diesem frühen Stadium „Flagge zeigen“. Der dbb hat daher für die Zeit vom 14. März 2014 bis einschließlich 20. März 2014 die Warnstreikfreigabe erteilt.

Die Freigabe betrifft alle Tarifbeschäftigten, die unter das verhandelte Tarifrecht (TVöD) fallen. Außerdem betrifft sie die Tarifbeschäftigten, deren Arbeitsverhältnisse nach Tarifverträgen geregelt sind, die mit dem TVöD zusammenhängen (z. B. Tarifvertrag für die Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund) fallen.

Beamte haben kein Streikrecht. Trotzdem können sie unsere Forderungen selbstverständlich in ihrer Freizeit bei Demonstrationen und Kundgebungen unterstützen.

Die Verhandlungen werden am 20. und 21. März 2014 in Potsdam fortgesetzt.