Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2019 im Land Brandenburg vom 19. Juni 2019 ist mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt GVBl I Nr. 39/2019 nunmehr in Kraft.

Das Finanzministerium Brandenburg hat hierzu ein Einführungsrundschreiben erarbeitet, welches die Besoldungsanpassungen und die weiteren besoldungs- und versorgungsrechtlichen Änderungen näher erläutert. Wir stellen Ihnen hier das Rundschreiben sowie die aktualisierten Besoldungstabellen zur Verfügung. Die erstmalige Auszahlung soll mit zum September 2019 erfolgen.