Der Berliner Senat hat den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 beschlossen, welcher eine Ballungsraumzulage und ein kostenloses Landesticket vorsieht. Ab dem 1. November 2020 soll nunmehr allen Beschäftigten bei Vollbeschäftigung eine Ballungsraumzulage im Wert von 150 Euro monatlich gewährt werden. Diese Zulage soll aus zwei Bestandteilen bestehen. Einem kostenlosen Landesticket und einem steuerpflichtigen Barbetrag. Das kostenlose Landesticket kann im Einzelfall unter Erhöhung des steuerpflichtigen Barbetrages abgewählt werden.

Zur Einführung der Ballungsraumzulage ist noch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Beamtinnen und Beamten und die Herbeiführung einer Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Tarifbeschäftigen notwendig.

Jeder Beschäftigte soll die Wahl erhalten, sich für die Ballungsraumzulage zu entscheiden oder für das Landesticket. Bei den Kolleginnen und Kollegen, die sich für das Landesticket entscheiden, soll dann die Ballungsraumzulage um den entsprechenden Betrag gekürzt und der „Restbetrag“ brutto ausgezahlt werden.