Am 28. Januar 2012 wurden Sie über das Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L informiert.

Alle Beschäftigten bleiben, sofern sich ihre Tätigkeit nicht ändert, in ihrer bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert. Sollte sich jedoch nach der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere als die bisherige Entgeltgruppe ergeben, muss der Beschäftigte einen Antrag stellen, um in die höhere Entgeltgruppe zu gelangen. Gleiches gilt für Beschäftigte, die ein Tätigkeitsmerkmal erfüllen, für das eine Entgeltgruppenzulage vorgesehen ist und die bisher keine Vergütungsgruppenzulage als Besitzstand hatten.

Daher ergeben sich verschiedene Fragen, z.B. wie lange kann ich den Antrag stellen oder welche Auswirkungen hat eine Höhergruppierung für mich, z.B. auf die Stufenlaufzeit, die Höhe der Jahressonderzahlung oder den Strukturausgleich?

Für Ihre Entscheidungsfindung und um Sie auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen, bieten wir Ihnen Unterstützung in Form eines Seminars an.

Themenschwerpunkte:

  • Zentrale Eingruppierungsvorschriften im TV-L und TVÜ-L,
  • Eingruppierungsgrundsätze
  • Aufbau und Struktur der Entgeltordnung (allgemeine und besondere Merkmale)
    • Vorbemerkungen
    • Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
    • Bestimmte Beschäftigtengruppen
    • Integration „Arbeiter“-tätigkeiten
    • Zuordnung zu den Entgeltgruppen, Freischaltung der EG 4 und 7
    • Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiege, Zulagen
  • Überleitung in die neue Entgeltordnung
    • Antragsverfahren
    • Besitzstände

Das Seminar richtet sich an unsere Mitglieder sowie Mitglieder von Beschäftigtenvertretungen und weitere Interessierte. Die Dozentin verfügt über hervorragende Kenntnisse aus Arbeitnehmer– und Arbeitgebersicht!

Die Seminargebühren sind gestaffelt:

  • für Mitglieder der DVG-BB (und Teilnehmende, die im Anschluss an das Seminar Mitglied werden) kostenfrei,
  • Teilnehmende mit einem Kostenerstattungsanspruch an ihre Dienststelle (z.B. Mitglieder von Beschäftigtengremien) zahlen 75,00 Euro,
  • alle anderen zahlen 50,00 Euro.

Für unsere Mitglieder kann eine Mandatsbescheinigung zur Beantragung von Sonderurlaub ausgestellt werden.

Bitte nutzen Sie unser Anmelde-Formular (PDF).

Mit freundlichen Grüßen

Marietta Werkes