Lehren aus dem Besoldungs- und Versorgungsgesetz/ Nachzahlungsgesetz
Am 29.06.2017 hatte der Brandenburger Landtag das Besoldungs- und Versorgungsgesetz einschließlich Nachzahlungsgesetz verabschiedet, nachdem im Ergebnis der wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch in Brandenburg feststand, dass das Besoldungsniveau für die Jahre 2004 bis 2014 verfassungswidrig zu niedrig war. Im Nachzahlungsgesetz war verankert, dass nur die Kolleginnen und Kollegen rückwirkend Zahlungen aus Besoldungsansprüchen erhalten haben, die im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren gewesen sind. Das sind in Brandenburg nur etwa 300 Kolleginnen und Kollegen von über 34.000 Beamtinnen und Beamten gewesen. Wer darauf vertraut hat, dass seine Ansprüche aus der Kürzung der Sonderzuwendung 2004 gewahrt bleiben, wurde bitter enttäuscht. Als vermeintlichen Ausgleich wurde im Gesetz ein sogenannter Attraktivitäts-Zuschlag für die Jahre 2017 bis 2020 beschlossen;die Zahlung erfolgte letztmalig im November 2020.
Ob die Besoldung seit 2014 verfassungskonform ist, wurde gerichtlich noch nicht geklärt. Wer also nicht erneut enttäuscht werden will, sollte etwas tun und noch in 2020 für das laufende Jahr Widerspruch gegen die Besoldung bzw. Versorgung einlegen. Das ist ganz einfach und schnell erledigt mit den drei Muster-Widersprüchen, die Sie in auf unserer Seite Anträge & Muster finden.