Die umstrittene Hauptstadtzulage kommt. Nach dem gestrigen Beschluss des Berliner Senats erhalten Tarifbeschäftigte und Beamte eine Ballungsraumzulage bzw. eine Hauptstadtzulage. Die Zulage erfasst die Besoldungsgruppen bis A13 bzw. bei Tarifbeschäftigten bis Entgeltgruppe E 13 und beinhaltet im Gesamtwert von 150 Euro einen Zuschuss für ein Nahverkehrsticket sowie eine Barkomponente.

Auch wenn dies für jeden Einzelnen eine erfreuliche Nachricht sein wird, stellt sich der Senat damit gegen das ablehnende Votum der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und riskiert letztlich den Rauswurf aus dem Flächentarifvertrag. In diesem Fall müsste Berlin wie Hessen auch separate Tarifverträge für seine Beschäftigten abschließen. Der Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Volker Geyer, warnt bereits vor einem „Flickenteppich“ bei der Bezahlung in den Ländern. „Ein Wettbewerb der Länder untereinander um das ohnehin knappe Personal ist aber nicht zielführend.“. Nach Ansicht des dbb Berlin hätte der Senat für das Vorhaben von vornherein – also nicht erst in diesem Jahr – die Zustimmung der TdL einholen müssen.