Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte / Personalräte der obersten Landesbehörden in Brandenburg (AG HPR) traf sich am 10. November 2017 mit den Spitzen der Landesregierung, um über die weitere Personalbedarfsplanung zu sprechen. Wie bereits im Oktober 2016 haben an der Beratung mit der Arbeitsgemeinschaft seitens der Landesregierung Herr Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke, der Minister des Innern und für Kommunales, Herr Karl-Heinz Schröter, und der Chef der Staatskanzlei, Herr Thomas Kralinski, teilgenommen. Das Schwerpunktthema war die Situation in allen Bereichen der Landesverwaltung angesichts des fortgeschrittenen Personalabbaus und der damit verbundenen Themen wie Arbeitsverdichtung, Befristungspraxis, Leiharbeit, Nachwuchsgewinnungsprobleme sowie die Abwanderung von Leistungsträgern des Landes zu anderen Arbeitgebern mit attraktiveren Bedingungen.

Anknüpfend an die Aussagen des Ministerpräsidenten vom Oktober 2016 ist festzustellen, dass sich der große Dampfer noch nicht viel bewegt hat. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sein Versprechen, in den Eckwerten für den Doppelhaushalt 2019/2020 tatsächlich mehr Mittel für Personal vorzusehen, Bestand haben wird. Die Vertreterinnen und Vertreter der AG HPR machten deutlich, dass dieser unsägliche Personalabbau ohne Aufgabenbezug endlich gestoppt werden muss.

Im Gespräch am 10. November 2017 hat Herr Ministerpräsident Dr. Woidke erneut die Zielsetzung einer funktionsfähigen öffentlichen Verwaltung des Landes Brandenburg unterstrichen, die in Qualität und Quantität ausgestattet sein müsse. Diese Funktionsfähigkeit sei notwendig, auch um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den öffentlichen Dienst zu stärken. Während im derzeit erarbeiteten Nachtragshaushalt für 2018 keine zusätzlichen Personalstellen eingeplant würden, laufen in der Landesregierung die Abstimmungsprozesse für den Doppelhaushalt 2019/2020. „Nicht jeder Wunsch geht in Erfüllung“, meinte Dr. Woidke, jedoch komme es in Bezug auf die Personalbedarfsplanung „zu einem deutlichen Paradigmenwechsel“. Bei der Aufstellung der Eckwerte will die Landesregierung Faktoren wie Quantität, Qualität und Attraktivität berücksichtigen. Dazu wird vom bisherigen Verfahren der „Personalbedarfsplanung“ Abstand genommen, bei dem das Finanzministerium zunächst die haushalterischen Vorgaben machte, die dann von den Ressorts umzusetzen waren. Derzeit sind die Ressorts aufgefordert, ihre Personalanmeldungen im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019/2020 bedarfsgerecht vorzulegen. Anschließend gibt es dann Verhandlungen, inwieweit die Anmeldungen belastbar sind und in die Eckwerte einfließen. Herr Minister Schröter unterstrich in diesem Zusammenhang, dass diese Planung sich auf die zu erfüllenden Aufgaben beziehen soll. Die Personalbedarfsplanung solle „nicht mehr nur orientiert am Geld“ erfolgen. Herr Minister Schröter sagte: „Profitieren wird, wer seinen Personalbedarf am besten begründen kann – und zwar bis hinunter auf die Referatsebene.“ Er nenne das nicht Wunschliste sondern harte Anforderungsliste.

Herr Ministerpräsident teilte mit, dass die Eckwerte für den Doppelhaushalt 2019/2020 in etwa drei bis vier Monaten vom Kabinett beschlossen werden sollen. Er bot an, der AG HPR dann die konkreten Zahlen vorzustellen. Ihm sei bewusst, dass die hohe Belastung der Beschäftigten nicht nur an Grenzen stoße, sondern auch zu einer geringeren Attraktivität für den dringend notwendigen Nachwuchs führe. Er betonte, Verwaltung dürfe nicht nur als Kostenfaktor wahrgenommen werden. Nicht nur Polizei und Lehrer müssen ausreichend vorhanden sein, sondern alle Verwaltungsbereiche des Landes müssen funktionieren.

Herr Minister Schröter wies auf die Anstrengungen des Landes zur Erhöhung der Attraktivität des Landesdienstes hin, z.B. bei der Beamtenbesoldung, der Ausbildung im mittleren Dienst, den Verhandlungen mit den Gewerkschaften und zur Schaffung zusätzlicher Stellen im Rahmen des Doppelhaushaltes 2019/2020.
In diesem Zusammenhang sprach sich Herr Ministerpräsident Dr. Woidke für die Rückkehr zur einheitlichen Beamtenbesoldung aus.

Die Vertreterinnen und Vertreter der AG HPR machten unmissverständlich deutlich, dass die Steigerung der Attraktivität die Landesregierung auch etwas kosten wird. Brandenburg müsse innovativ werden, auch steuerliche Möglichkeiten wie große Unternehmen nutzen. Ein Beispiel hierfür sind vom Arbeitgeber finanzierte Jobtickets.

Ferner verdeutlichten die Mitglieder der AG HPR im Gesprächsverlauf immer wieder die sich in großen Teilen stetig verschlechternde Arbeitssituation im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg und die mangelnde Anerkennung und Wertschätzung der erbrachten Leistungen. Ein rasches Handeln der Landesregierung ist zwingend notwendig. Hierzu wurde der beigefügte Forderungskatalog an den Ministerpräsidenten übergeben.

Wir werden Herrn Ministerpräsidenten beim Wort nehmen und ihn im Frühjahr 2018 um ein weiteres Gespräch bitten, um die dann vorhandenen Eckwerte für den Doppelhaushalt 2019/2020 konstruktiv zu diskutieren.

Für die AG HPR der Sprecherrat

Kathrin Schiersner (HPR MIK), Richard Wurche (PR LRH), Torsten Baensch (HPR / PR MBJS)

Forderungen der AG HPR/PR an die Landesregierung

Der öffentliche Dienst des Landes Brandenburg ist in der Folge massiven Personalabbaus, nicht erfolgter bzw. unzureichender Aufgabenkritik, stetiger Arbeitsverdichtung und vieler weiterer Probleme in einer kritischen Situation. Kernaufgaben können bereits heute nicht mehr erfüllt werden. Es werden Notlösungen organisiert (siehe steigende Anzahl sachgrundloser Befristungen auf Dauerarbeitsplätzen). Inzwischen gibt es Anzeichen dafür, dass die Anzahl von Leiharbeiterinnen und –arbeitern steigt, die originäre Aufgaben der Landesverwaltung übernehmen.

Der bevorstehende Generationenwechsel, die lokale Konkurrenz zum öffentlichen Dienst von Bund, dem Land Berlin, der sich weiter verschärfende Fachkräftemangel, der in einigen Bereichen bereits sehr konkret ist, machen ein unmittelbares Handeln der Landesregierung und des Gesetzgebers zwingend erforderlich.

1. Personalmanagement

  • Abkehr von der bisherigen „Personalbedarfsplanung“, die alleine dem Personalabbau diente. Wirksame Maßnahmen, damit der Öffentliche Dienst des Landes Brandenburg die Aufgaben wieder qualitativ und quantitativ gut erfüllen kann. Dazu gehört unbedingt eine kritische Betrachtung der zu erfüllenden Aufgaben.
  • Eine verbindliche und belastbare Personalbedarfsplanung muss alle anfallenden Aufgaben erfassen, realistische Zeitansätze vorsehen, Qualitätsstandards setzen und konsequent umgesetzt werden. Um eine nachhaltige Verbesserung zu erreichen und Kolleginnen und Kollegen an das Land zu binden, sind unbefristete Stellen und der Wegfall der kw-Vermerke notwendig.
  • Die Personalbemessung und die Arbeitszeitmodelle sind so zu regeln, dass der regelmäßige Anfall von Mehrarbeit/Überstunden vermieden wird. Ein entsprechender Stellenmehrbedarf, der zudem den Krankenstand in einem gewissen Umfang berücksichtigt, ist zu realisieren.
  • Zu intensivieren sind die Bemühungen zur Personalgewinnung, nicht zuletzt auch im Bereich der Ausbildung.
  • In den Dienststellen sollen feste Stellen für Auszubildende geschaffen werden. Qualifizierte Praxisanleiterinnen und -anleiter sowie Ausbilderinnen und Ausbilder müssen zur Verfügung stehen und ggf. qualifiziert werden.
  • Die Personalentwicklung muss für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte aktiv gestaltet werden. Modernisiert werden sollte das Beamtenrecht (Beispiel: Durchlässigkeit der Laufbahnen/erleichterte Laufbahnwechsel). Für Tarifbeschäftigte sind die Möglichkeiten des TV-L zu nutzen, z.B. stärkere Ermessensnutzung bei der Festsetzung von Erfahrungsstufen und für verkürzte Stufenlaufzeiten.
  • Qualifizierungsmaßnahmen fachlicher und kompetenzerweiternder Art eröffnen und verstärkt fördern (Führungsaufgabe) als Schlüssel zu nachhaltiger Beschäftigung und kompetenter Aufgabenerfüllung.
  • Ein nachhaltiges Wissensmanagement braucht verlässliche finanzielle und personelle Ressourcen in den Haushalten/Einzelplänen.
  • Bei der Einführung neuer Arbeitsaufgaben sind zuverlässige personelle und finanzielle Ressourcen sowie Qualifizierungsangebote unverzichtbar.

2. Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege und Beruf

  • Die vorhandenen Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit der Beschäftigten sind zu nutzen und weiter auszubauen, auch die der Arbeitsortflexibilisierung (Wohnraumarbeit, Telearbeit).
  • Für mobiles Arbeiten sind dienstliche Endgeräte zu stellen, die laufenden Kosten sind vom Dienstherrn/Arbeitgeber zu übernehmen.
  • Die verschwindend geringe Zahl der Langzeitarbeitszeitkonten zeigt die Notwendigkeit, die Instrumente weiterzuentwickeln und attraktiver zu gestalten, z. B. Urlaubsansparung.

3. Gesunde Arbeit

Ziel muss es sein, für gesunde Arbeitsbedingungen und ein gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen. Kernpunkte sind dabei:

  • Ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze,
  • Arbeitsmengen, die nicht zu gesundheitlichen Belastungen führen,
  • Gesundheitskoordinatorinnen und -koordinatoren mit einem festen Stellenanteil, der in den Haushaltsplänen verbindlich verankert ist und für diese Aufgabe genutzt wird (z.B. für die Erstellung von Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilungen incl. der psychischen Belastungsfaktoren, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes, der Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsorganisation)
  • Sachmittel für Gesundheitsmanagement und zur Umsetzung von Maßnahmen in den Haushalten bereitstellen.