Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, sind die Gespräche und Verhandlungen über das weitere Vorgehen gegen die ablehnend beschiedenen Widersprüche bei der Problematik der Sonderzuwendung 2008 seit gestern Abend erfolgreich beendet. Mit der Vereinbarung zu Musterverfahren wegen der Widersprüche und Klagen zur Sonderzahlung 2008 haben der dbb brandenburg und andere Gewerkschaften einen zielführenden Verfahrensvorschlag realisieren können. „Unter dem Aspekt prozessökonomischer Erwägungen war dies unabdingbar“, so der stellvertretenden Landesvorsitzenden des dbb brandenburg und Verhandlungsführer des dbb brandenburg in der Angelegenheit, Detlef Daubitz.

Zu diesem Zweck wurden in den letzten Wochen vielfältige Hintergrundgespräche mit dem Ministerium der Finanzen und den Regierungsfraktionen des Landes Brandenburg geführt.

Nach langen Diskussionen wurde die Vereinbarung zu Musterverfahren gestern Abend vom Finanzminister des Landes Brandenburg Christian Görke gegengezeichnet. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass im Hinblick auf die große Anzahl der Widersprüche gegen die Sonderzahlung 2008 (Aufstockungsbetrag) in Musterverfahren eine gerichtliche Klärung erreicht werden soll.

Die Vereinbarung sieht u.a. Folgendes vor:

Die Musterverfahren gelten nur für die Widerspruchsfälle gegen die Sonderzahlung 2008 (Aufstockungsbetrag), die sich ausschließlich gegen die Höhe des Aufstockungsbetrages der Sonderzahlung 2008 gerichtet haben und für die mit Datum vom 10. Juli 2017 ein Widerspruchsbescheid durch die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg ergangen ist oder noch ergehen wird sowie die daraus resultierenden Klageverfahren. Andere Widerspruchs- und Klagefälle werden in dieses Verfahren nicht einbezogen. Diese Vereinbarung beinhaltet kein Präjudiz für andere Widersprüche wegen anderer besoldungsrechtlicher Fragen.

Das Ministerium der Finanzen und die involvierten Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände wählen gemeinsam geeignete Klageverfahren aus, die für die Musterverfahren vor den Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg sowie ggfs. vor den Obergerichten herangezogen und entschieden werden. Die übrigen Verfahren zu der o.g. Thematik werden ruhend gestellt.

Das Land Brandenburg verpflichtet sich, im Falle eines für die Kläger positiven Ausgangs durch rechtskräftige Entscheidung der Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg oder eines Obergerichtes alle Widerspruchsführer und Kläger im o.g. Sinne entsprechend der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung der Musterverfahren zu behandeln, soweit ein gleichgelagerter Sachverhalt vorliegt. Dabei werden auch die Widerspruchsführer einbezogen, deren Widerspruch mit Widerspruchsbescheid mit Datum vom 10. Juli 2017 beschieden wurde oder noch beschieden wird und bereits Bestandskraft erlangt hat oder noch erlangen wird. Das Land Brandenburg wird sich insoweit nicht auf die Bestandskraft des Widerspruchsbescheids berufen und erklärt den Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

(Quelle: dbb Brandenburg)