Das Besoldungs- und Versorgungsgesetz 2017/2018 wurde einschließlich des Nachzahlungsgesetzes durch den Landtag verabschiedet. Die Kollegen der GdP lassen derzeit prüfen, ob sich das vor Gericht kippen lässt. Allerdings können das nur betroffene Beamtinnen und Beamte. Zuerst müssen dafür Widersprüche eingelegt werden. Zudem will die GdP Muster für Widersprüche erarbeiten, damit Polizistinnen und Polizisten künftig zu denen gehören, die Nachzahlungen zur rückwirkenden Behebung festgestellten Unrechts erhalten.

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