links die Vertreter der DVG- BB (v.r.n.l.): Helmut Peters und Klaus-Dietrich Schmitt

Am 27. und 28. Januar 2017 kam in Fulda die Beamtenrechtskommission der DVG Bund zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Unter dem Vorsitz des stellv. DVG Bundesvorsitzenden Alfred Maucher gehören der Kommission an: Dr. Albert Engel, Helmut Peters, Bernd Richardt, Klaus-Dietrich Schmitt, Eberhard Strayle, Johann Ubben.

Die Kommission benannte die Themen ihrer künftigen Arbeit: Das Beamtenrecht steht im Fokus ihres Wirkens – mit dem Ziel, die Themen zu bündeln und gute Ansätze aus den Ländern zu übernehmen. Einig sind sich die Mitglieder darin, Besoldung, Beihilfe und Beamtenrecht wieder bundeseinheitlich regeln zu wollen. Dies sei vor allem nötig, weil der Beamtenstatus bei der Politik an Reputation verloren hat. Die öffentlichen Diskussionen um Rente und Pension verlaufen tendenziös und untergraben zunehmend die Rolle und Bedeutung des Beamtentums für ein funktionierendes Staatswesen. Daher sollen öffentlichkeitswirksame Plattformen gesucht und genutzt werden, um unsere Argumente zu verbreiten.

Zu diesem Problemkreis unterstrich Alfred Maucher in seiner Situationsanalyse, dass positive Berichte fehlen. Der tendenziösen Berichterstattung über die großen Unterschiede von Rente und Pension müsse ein realistischer Vergleich gegenübergestellt werden. Die Themen Beamtenversorgung und Bürgerversicherung müssten in einer gezielten Lobbyarbeit überzeugend aufbereitet werden. Wichtig bleibe die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Besoldung. Mehrheitlich nicht als zielführend wird die Arbeitszeitverkürzung gegen Gehaltserhöhung gesehen; solche erkauften Arbeitszeitverkürzungen wurden in der Vergangenheit oftmals wieder rückgängig gemacht. Die Kommission will auch darauf einwirken, Regelungen der Flexirente auf die Beamtenversorgung zu übertragen.

Auf aktuelle Entwicklungen eingehend, wird besonders die kurzfristige Gewinnung von Personal bei Engpässen – wie z.B. während der Flüchtlingskrise – als Voraussetzung zur Bewältigung der hohen Arbeitsbelastung erachtet. Hinzuverdienstmöglichkeiten für in solchen Situationen aushelfende Pensionäre seien problematisch. So habe Baden-Württemberg eine Sonderregelung für pensionierte Beamte erlassen, die in Notlagen auf Honorarbasis unbegrenzt dazuverdienen können, ohne dass dies auf ihre Pension angerechnet wird. Verfassungsrechtlich geprüft wird generell, welche Notlagen dies rechtfertigen – so sei z.B. bei sprudelnden Steuereinnahmen keine Notsituation gegeben und müsse mehr Personal eingestellt werden, statt Pensionäre zu honorieren. In diesem Bundesland werden auch weitere allgemeine Verschlechterungen in der Beamtenversorgung, der Besoldung (Eingangsbesoldung) oder die Beihilfekürzung bei Zahnersatz – im Klageverfahren behandelt. Das hat Präzedenzcharakter auch für andere Bundesländer.

Vom 15. bis 17. Oktober 2017 führt die Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft im dbb forum siebengebirge ein Kooperationsseminar mit den Themen Beamtenstatusgesetz, Beihilferecht und Personalentwicklung durch.