Die vierte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung beinhaltet folgende wesentliche Änderungen:

Praxisgebühr
Der Eigenbehalt nach § 49 Absatz 4 BBhV (so genannte Praxisgebühr) fällt ab 01.01.2013 weg. Der Wegfall der so genannten Praxisgebühr bezieht sich auf Behandlungen ab 01.01.2013.
Pflege
Die Veränderungen im Bereich der Pflege aufgrund des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes werden in das Beihilferecht des Bundes übertragen.
Neuropsychologische Therapie
In dem neuen § 30a BBhV wird nun die Beihilfefähigkeit der ambulanten neuropsychologischen Therapie geregelt.

Die vierte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 12. Dezember 2012 wurde am 19.12.2012 im Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 59 Seite 2657 bis 2659 verkündet.

(Quelle: Bundesverwaltungsamt)