Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. März 2012, mit dem das Streikverbot für Beamte bestätigt wurde, ausdrücklich begrüßt. „Der dbb hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die im Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums maßgeblich sind. Diese Auffassung sehen wir durch das Urteil bestätigt. Die bedeutende Rolle des Berufsbeamtentums als Garanten für einen funktionierenden Staat wurde durch das Gericht abermals deutlich gemacht“, so Heesen.