Der Protest der Gewerkschaften war erfolgreich: Beamte in Brandenburg müssen nicht schon ab 2019 bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Das wäre zehn Jahre früher gewesen, als es eine Regelung für Bundesbeamte vorsieht. Nach dem von Rot-Rot vereinbarten Koalitionsvertrag sollte die sogenannte Regel­alters­grenze für Beamte im hiesigen Landesdienst beginnend ab 2012 in acht Stufen bis zum Abschluss in 2019 um zwei Jahre auf 67 angehoben werden. Diese Änderung ist nach Informationen des dbb Brandenburg jedoch vom Tisch. Der dbb beruft sich dabei auf einen Artikel der Märkischen Oderzeitung.

Lediglich das Innenministerium hatte bis zuletzt für eine entsprechende Regelung plädiert. Letztlich aber gaben Überlegungen den Ausschlag, dass die vorfristige Erhöhung die Landeskasse belaste, da die weiter zu zahlenden Bezüge über den Kosten für die Pensionen liegen.