Für das Jahr 2008 ist den Beamtinnen und Beamten nach dem Grundbetrag im Dezember 2008 in Höhe von 500,- EUR im Februar 2009 ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 168,- EUR gezahlt worden. Dieser im Vergleich zum Vorjahr erheblich reduzierte zweite Teilbetrag hatte seine Grundlage in der — aus unserer Sicht eigenmächtigen — Festlegung der Steuermehreinnahmen durch den Finanzminister Rainer Speer (SPD) in Höhe von 4,6 Mio. EUR (Presseinformation des MdF vom 14.11.2008).

Am Jahresende sind für das Land Brandenburg tatsächlich Mehreinnahmen von rund 156 Mio. EUR für das Jahr 2008 erzielt worden. Die Abweichung zur Schätzung ist also mehr als auffällig. Viel entscheidender für die Festsetzung des Aufstockungsbetrages ist jedoch, dass die offizielle Schätzung auch für das Land Brandenburg durch das Finanzministerium in Baden-Württemberg vorgenommen wurde und dieses einen Mehrbetrag von 104 Mio. EUR benannt hat. Deshalb ist die vom brandenburgischen Finanzministerium vorgenommene erhebliche Absenkung der für die Ermittlung des Aufstockungsbetrages relevanten Größe nicht nachvollziehbar und sollte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Die DVG-BB empfiehlt seinen betroffenen Mitgliedern, sich mit der Bitte um Prüfung an den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden (Muster anbei).

Da eine Verjährung des Anspruches auf Zahlung des vollen Aufstockungsbetrages erst nach drei Jahren eintritt, ist die Einlegung eines Widerspruch bei der ZBB derzeit nicht erforderlich.

sz_2008-musterpetition.doc