Der dbb hat eine Übersicht über die jährliche Sonderzahlung in Bund und Ländern (PDF) veröffentlicht. Die Tabelle beschreibt den Stand im Dezember 2017. Sie bezieht sich ausschließlich auf das Grundgehalt.

Die Höhe der jährlichen Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) beinhaltete bis 1993 einen kompletten Monatsbezug (13. Gehalt). Seit 1994 erfolgten in mehreren Schritten Absenkungen, so dass im Jahr 2003 bundeseinheitlich noch etwa 84 Prozent eines Monatsbezugs „gewährt“ wurde. Mit dem Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2003/2004 wurde den Ländern zunächst die Kompetenz für die Besoldungsgesetzgebung für den Bereich der jährlichen Sonderzahlung übertragen. Dies war der Ausgangspunkt der Föderalismusreform I, die am 1. September 2006 in Kraft trat.

Heute haben und Länder eigenständige Regelungen im Bereich der Sonderzahlung getroffen. Hier reicht die Spannweite von kompletter Abschaffung über die Integration in einer bestimmten prozentualen Höhe sowie Weitergewährung in abgeschmolzener Höhe – ggf. gestaffelt nach Besoldungsgruppen.

(Quelle: dbb.de)