Update: Zur Einführung der Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte ist die Zustimmung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) notwendig, die derzeit noch nicht vorliegt. Sollte die TdL die Zustimmung versagen, muss der Senat entscheiden, wie weiter verfahren wird,

Entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften erhalten Tarifbeschäftigte ab 01.11.2020 auch die Hauptstadtzulage in Höhe von bis zu 150 €. Sie besteht aus einem steuerfreien monatlichen Zuschuss für ein Firmenticket des VBB und einem steuerpflichtigen Zulagenbetrag. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Zulagenbetrag entsprechen reduziert. Der Zuschuss wird aber in voller Höhe gewährt.

Berechtigter Personenkreis sind u.a. Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen 1-13, S2-18 und KR 5-17 der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung mit den nachgeordneten Eigenbetrieben und Betrieben. Auszubildende erhalten 50€. Beschäftigte, die oberhalb der angegebenen Entgeltgruppen eingruppiert sind, erhalten einen großzügigen monatlichen Zuschuss von 15€ für das Firmenticket.

Diese Regelung gilt bis zum 31.10.2025, längstens jedoch solange die besoldungsrechtlichen Regelungen in Kraft sind.

Übrigens, auch die Beamt*innen erhalten diese Zulage auch ab dem 1.11.2020.