Landesregierung einsichtig bei Pensionsaltersgrenze

Der Protest der Gewerkschaften war erfolgreich: Beamte in Brandenburg müssen nicht schon ab 2019 bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Das wäre zehn Jahre früher gewesen, als es eine Regelung für Bundesbeamte vorsieht. Nach dem von Rot-Rot vereinbarten Koalitionsvertrag sollte die sogenannte Regel­alters­grenze für Beamte im hiesigen Landesdienst beginnend ab 2012 in acht Stufen bis zum Abschluss in 2019 um zwei Jahre auf 67 angehoben werden. Diese