Alimentation kinderreicher Beamter: dbb empfiehlt Widerspruch bis 31.12.

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat die Frage aufgeworfen, ob die Alimentation kinderreicher Beamter (drei oder mehr Kinder) rechtens ist. „Wir empfehlen daher den Betroffenen, vorsorglich noch im laufenden Jahr einen Antrag auf Besoldungserhöhung zu stellen und Widerspruch gegen die Höhe der Familienzuschläge einzulegen“, sagte dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer am 12. Dezember 2017. Das OVG NR