In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/7688) vom 23.11.2017 auf die Kleine Anfrage Nr. 3082 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Sven Petke (CDU-Fraktion) geht es um die Widerspruchsverfahren zur Besoldung.

Die Fragesteller bemerken hierzu: Infolge des umstrittenen Verfahrens der Landesregierung zur Lösung der Problematik der nicht amtsangemessenen Besoldung in den Jahren 2004 bis 2014, in dem nur denjenigen Beamten und Beamtinnen eine vollständige Nachzahlung gewährt wurde, die Widerspruch oder Klage eingelegt haben, haben viele Bedienstete angekündigt, in Zukunft generell und pro forma Widerspruch einzulegen.

Frage 1: Wie viele Klagen und Widerspruchsverfahren sind in Bezug auf Besoldungsfragen und besoldungsrechtliche Nebengebiete derzeit anhängig? (Bitte aufschlüsseln nach Personalkörpern gemäß der Personalbedarfsplanung sowie nach Laufbahnen und Laufbahngruppen).

Frage 2: Wie viele Klagen und Widerspruchsverfahren wurden nach Beschluss des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg am 29./30.6.2017 eingereicht?

Die Landesregierung verweist zunächst darauf, dass in der Justizgeschäftsstatistik derlei nicht gesondert ausgewiesen werde. Der Zentralen Bezügestelle seien zur Besoldung/Versorgung und zu besoldungsrechtlichen Nebengebieten 917 Klagen zugestellt worden; außerdem seien dort zu diesen Rechtsgebieten 18.981 Widersprüche anhängig (Stand: 30. September 2017). Eine Aufschlüsselung nach Personalkörpern werde von der Zentralen Bezügestelle nicht vorgehalten. „Eine derartige Aufschlüsselung“ so die Landesregierung, wäre „aufgrund der derzeitigen Arbeitssituation in der Zentralen Bezügestelle in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar“.

Zur zweiten Frage gibt die Landesregierung an, dass zum 30. September 2017 659 Klagen und 6.707 Widersprüche zur Besoldung und Versorgung bei der Zentralen Bezügestelle eingegangen.

Und Kosten

In einer weiteren Kleinen Anfrage (Nr. 2719) wollten die Abgeordneten Steeven Bretz, Björn Lakenmacher und Sven Petke (alle CDU-Fraktion) mit fünf Fragen Details über Anhängige Verfahren und Kosten zur Besoldung der Beamten und Beamtinnen und Richter und Richterinnen erfahren. So interessierte sie z.B., ob es über die Widersprüche bzw. Klagen zur amtsangemessenen Alimentation hinaus weitere anhängige Verfahren zur Besoldung oder zu besoldungsrechtlichen Nebengebieten in den Jahren seit 2004 gibt. Dabei verwiesen sie auf Zulagenzahlung nach § 46 BBesG, Ausgleich von Nachteilen infolge der altersdiskriminierenden Besoldung.

Die Landesregierung nannte in ihrer Antwort (Drucksache 6/6890) 7.894 offene Widerspruchsverfahren zur Geltendmachung von Nachteilsausgleich infolge altersdiskriminierender Besoldung. Diese seien bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen obergerichtlichen Entscheidung ausgesetzt sind. Die Fälle betreffen laut Landesregierung die Jahre 2011 bis 2013.