Lehren aus dem Besoldungs- und Versorgungsgesetz/ Nachzahlungsgesetz

Am 29.06.2017 hat der Brandenburger Landtag das Besoldungs- und Versorgungsgesetz einschließlich Nachzahlungsgesetz verabschiedet. Im Nachzahlungsgesetz ist verankert, dass nur die Kolleginnen und Kollegen rückwirkend Zahlungen aus Besoldungsansprüchen aus der verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung erhalten, die im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren sind. Das sind in Brandenburg nur etwa 300 Kolleginnen und Kollegen von über 34.000 Beamtinnen und Beamten. Wer darauf vertraut hat, dass seine Ansprüche aus der Kürzung der Sonderzuwendung 2004 gewahrt bleiben, wurde bitter enttäuscht.

Ob die Besoldung 2017 verfassungskonform ist, wurde gerichtlich noch nicht geklärt. Wer also nicht erneut enttäuscht werden will, sollte etwas tun. Das ist ganz einfach und schnell erledigt mit den beiden Muster-Widersprüchen, die Sie in auf unserer Seite Anträge & Muster finden.